Der Förderverein der Grundschule Bömberg mit zurzeit mehr als 90 Mitgliedern wurde bereits 1984 gegründet und hat sich die ideelle und materielle Förderung des schulischen Zusammenlebens zur Aufgabe gemacht. Zahlreiche Projekte konnten mit Hilfe von Spenden und ehrenamtlichen Helfern realisiert werden.
Die Mitglieder sind Eltern und freundliche Spender aus Handel, Gewerbe und Industrie, die mit ihren Beiträgen dort unterstützen, finanzieren und bezuschussen, wo "der Schuh drückt", weil öffentliche Mittel fehlen oder aufgebraucht sind. Insbesondere will aber der Förderverein helfen, die Schule lebenswerter, menschlicher und kommunikativer zu gestalten.
Er hilft bei den wünschenswerten Anschaffungen und Ausrüstungen der naturwissenschaftlichen, sprachlichen und musischen Fächer und fördert Ausflüge und Klassenfahrten. Wichtige Projekte wie unser „Mut tut gut“ oder das Zirkusprojekt werden finanziell entlastet. Zusätzlich unterstützt er die technische Ausstattung der Klassenräume mit modernen Medien und weiteren notwendigen Materialien.
Trotz unserer beliebten Sponsorenläufe und vielfältigen Aktionen an z.B. „Tag der offenen Tür“, sind wir auf Spendengelder und Unterstützung angewiesen.
In regelmäßigen Sitzungen stimmt sich der Vorstand mit der Schulleitung über Vorhaben und Ihre Durchführung und Finanzierung ab.
Der aktuelle Vorstand des Fördervereins:
1. Vorsitzende/r: Herr Rouwen Kramer
2. Vorsitzende/r: Herr Daniel Schöning
Geschäftsführung: Herr Christian Züchner
Haben sie Fragen oder gute Vorschläge?
Kontaktieren Sie uns!
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Förderverein der Städt. Grundschule Bömberg e.V.
IBAN: DE65445500450000547828
Sparkasse Iserlohn |
Ihre Spende an den Förderverein der Städt. Grundschule Bömberg e.V. können Sie steuerlich bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Der Vorstand des Vereins arbeitet ehrenamtlich und der Verein ist als Förderverein konzipiert. Die Erstellung von Spendenquittungen stellt für uns einen erheblichen Aufwand da und kostet viel Geld. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen Spenden bis zu zur Höhe von 200 Euro auch ohne Spendenbescheinigung geltend zu machen (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)). Dafür benötigen Sie lediglich den Überweisungsbelegt und den vereinfachten Spendennachweis.
Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, erstellen wir Ihnen diese gerne. Bei Spenden über 200 Euro erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!